moritz+2008-10-06 22:31:08--Soweit ich weiss nur, wenn es in der Absicht gemacht wird, einen Angriff auf ein Computersystem vorzubereiten. Als Tool zur Netzwerkanalyse ist wohl auch weiterhin nach deutschem Recht nichts gegen Portscanner einzuwenden.
Das Problem ist aber zum einen, dass nicht nur die Herstellung sondern bereits der Besitz eines solchen Tools strafbar ist und zum anderen dass man befürchten muss, die Forderung, das Tool müsse dazu gedacht sein, zu einem Angriff verwendet zu werden, stelle effektiv keine Einschränkung des Paragraphen dar, da diese Absicht im Zweifelsfall immer plausibel unterstellt werden könnte...
When C++ is your hammer, every problem looks like your thumb.