Thread Rechtliches: Verkauf von Scripts? (26 answers)
Opened by [E|B] at 2004-02-24 19:53

Strat
 2004-02-25 21:01
#14296 #14296
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ich habe gerade meine freundin dazu gefragt, da sie sich mit sowas auskennt: sie sagt dazu: solange es eine gewisse summe nicht uebersteigt, gilt es als liebhaberei (z.B. wenn ein Briefmarkensammler mal eine Briefmarke verkauft), und ist somit einkommensteuertechnisch nicht relevant (siehe http://www.steuernetz.de/lexikon03/i5.html) und erfordert auch keinen gewerbeschein. Und als Schueler hast du sowieso besondere freibetraege, sodass selbst eine gewerbeanmeldung nicht automatisch zur steuerpflicht fuehrt.

die grenze haengt von mehreren faktoren ab, z.B. ob du noch nebenbei jobs hast (z.B. 400Euro-Job), Rente beziehst usw. Die steuerliche Relevanz haengt von der Hoehe der zu erwarteten Gewinne ab, wobei du alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten vorher abziehen kannst/musst/sollst, also webspacekosten, ...
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