Thread Rechtliches: Verkauf von Scripts?
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Opened by [E|B] at 2004-02-24 19:53
Also laut IHK und Finanzberater hat man als nicht-Berufler oder wie auch immer man Leute ohne Gewerbeschein nennen mag einen Freibetrag von 7000 Euro (neues progressives Steuersystem).
Wenn man dann trotzdem einen Gewerbeschein haben will sollte man den nicht vor 3000 DM, also heute wohl so 1500 Euro Umsatz beantragen, weil man das ncoh nicht versteuern muss. Danach schon. GANZ WICHTIG: Egal wie oder weshalb ihr etwas verkauft, und sei es über Ebay, hebt die Rechnungen auf. Tut einfach so, als müsstet ihr sie zur Steuererklärung einreichen. Soweit mein Wissensstand. mfg pktm http://www.intergastro-service.de (mein erstes CMS :) )
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