Thread Gewerbeschein?
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Opened by Gast at 2004-05-11 16:52
ähh, nö. im allgemeinen gilt immer noch: im zweifel für den angeklagten - und das gilt auch noch im zivilrecht, d.h. bei einer klage muss der klagende beweisen, dass seine klage zulässig ist. ansonsten: beweise mal, dass du nicht einer geheimgesellschaft angehörst. oder beweise mal, dass du nicht mit person abc verheiratet bist.
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