Thread Gewerbeschein? (17 answers)
Opened by Gast at 2004-05-11 16:52

jan
 2004-05-13 10:58
#14913 #14913
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ja, aber eine einstweilige verfügung ist keine "wir holen geld raus"-aktion, sondern ein schneller rechtsschutz. unter http://www.anwaltsinfo.de/Wettbew....ng.html steht da eine ganze menge sachen, das ist gar nicht uninteressant. zB kannst du, nach eingegangener einstweiliger verfügung, den antragsteller gerichtlich zwingen, auch eine entsprechende klage einzureichen.
die e.v. ist im grunde nur ein "bitte nix verändern, hier kommt die klage und du darfst erst hinterher vielleicht weitermachen". möglichkeiten dagegen vorzugehen, hat man aber auch noch. und das ist übrigens eine sache des gerichts, d.h. es kann nicht jeder einfach so einstweilige verfügungen verschicken im serienbrief. er muss im einzelfall seine ansprüche glaubhaft machen und bekommt leicht probleme, wenn ihm hinterher bewiesen werden kann, dass er nicht aus hehren motiven gehandelt hat.

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