2013-01-17T12:05:01
bianca2013-01-17T11:09:18
GwenDragon
Ich denke einfach, dass ich diese Regeln einhalte.
ähh. Ich zitiere aus der Quelle (Hervorhebung von mir):
QuoteDie vorherige Installation eines Plugins darf zum Lesen der Angaben nicht erforderlich sein (Woitke, Thomas, Das "Wie" der Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 TDG, NJW 2003, 871, 873), die Notwendigkeit, PDF-Dateien oder JavaScripte ausführen zu müssen, genügt den gesetzlichen Erfordernissen daher nicht (Ernst, Stefan, Die wettbewerbsrechtliche Relevanz der Online-Informationspflichten des § 6 TDG, GRUR 2003, 759, 760). Dies gilt selbst dann, wenn ein Link zum Download der entsprechenden Software zur Verfügung gestellt wird.