Thread Nationalbibliothek
(18 answers)
Opened by Froschpopo at 2006-09-25 18:57
Das Gesetz kann man auf http://bundesrecht.juris.de/dnbg/ lesen. In Paragraph 3 wird definiert "Medienwerke sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. [...] Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen."
Aber spaeter wird mit dem Begriff "Medienwerk" generell so umgegangen, als ob es wie ein Buch einen bestimmten Fertigstellungstermin hat. Man merkt wirklich, dass die Leute nicht wussten, worueber sie schreiben. Lieblingsmodule:
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