Thread Spendenkonto? (41 answers)
Opened by steinwolf at 2006-02-16 21:01

Froschpopo
 2006-03-07 23:47
#89440 #89440
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also ich habe bereits einige fälle vor gericht bekommen und auch gewonnen da hierbei, besonders im dienstleistungsgewerbe des internets in der ein sogenannter beweisnotstand gilt die handlungsfreiheit des schlichters bzw gerichts entscheidend ist und man muss schon extrem gewieft sein, um sich da heraus zu reden. Und was den rest betrifft, so ermittelt in meinem fall zuvor eine kanzlei die zahlungsfähigkeit und evtl. ELV, bevor es richtig zur Sache geht. Es ist schon sehr sicher, dass der dienstleister zu seinem Recht kommt, da hier gesammelte Daten zur geltung kommen können die für die betroffene Person, wenn sie denn dienstleistungsnehmer war, richtig unangenehm sein können und damit meine ich nicht IP oder irgendwelche Verbidnungsdaten. Wenn jemand wirklich nichts gekauft hat, dann wird er sich auch entsprechend glaubwürdig verhalten.

Unsere Vorgehensweise: Anhand der durch den User ermittelten Daten wird ein Vergleichsmuster erstellt, welches schon wärend der Aktivität des Users Übereinstimmungen mit den abgegebenen Daten ermittelt. Bei einer Rücklastschrift wird der Forderungstitel sofort verkauft. Der Käufer, i.d.R. ein Inkassobüro, zieht eine Kanzlei zur Behilf um Infos z.B. über die Zahlungsfähigkeit und bereits vorhandene Titel wie z.B. ELV zu bekommen.
Es kam auch schon vor, dass ich einem Gläubiger eines in der IV befindlichen Schuldern den Titel abgekauft habe und somit sogar noch einen Gewinn erzielen konnte da ich den Titelinhaber zu einer für uns beide attraktiven Rate überreden konnte. So waren wir beide aus dem Schneider :)
Ich kann aus eigener erfahrung sagen: Wenn jemand tatsächlich etwas getan hat, dann wird er dafür auch einstehen. Spätestens vor Gericht fliegt die Lüge auf. Die meisten wissen aber, dass wenn es erst vor Gericht auffällt, es wirklich verdammt teuer wird! Dann kommen nämlich Anwaltsgebühren von ihm und der Gegenseite, Inkassogebühren, Anwaltsgebühren die im Mahnverfahren entstanden sind, sowie Zinsen aus nahezu jedem Forderungsinhaber bzw Beitreiber, sowie Bearbeitungslargo die u.a. die Gebühr für die RLS enthält.
Das wissen die meisten, und reagieren spätestens nach 3 Anwaltsschreiben.
Manchmal dauert es aber bis zu 6 Monate bis jemand dann reagiert. Aber reagieren tun sie irgendwann alle!
Zur ELV: Wenn jemand bereits eine elv laufen hat, dann darf er ohne weitere Genehmigung des InsoV keine Verträge abschließen. Ich komme dann zwar auch nicht zu meinem Recht, jedoch kann das für den InsoI ernsthafte Konsequenzen haben die sogar strafrechtlich geahndet werden können. Möglicherweise besteht jedoch die Möglichkeit vom InsoV einen Teil zu bekommen und das zählt dann u.a. zum unternehmerischen risiko.
Was zu unrecht geschädigte betrifft: Wenn ich als Dienstleister eine Forderung an ein Inkasso verkaufe, dann bin kommt es auf den Vertrag an. Möglicherweise bin ich ab Verkauf aus dem Schneider da hierbei alles abgetreten wird, oder ich bin Teilinhaber der Forderung und bekomme meine Kohle erst nach Beitreibung.
Wenn der Schuldner aber nicht den Aussenstand verursacht hat, dann liegt es im Forderungsinhaber Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Je nach höhe des Streitwerts birgt dies auch sogar Erfolgssaussichten. In meinem Fall jedoch generell nicht.
Ich hatte allerdings einen Fall, wo der Betrogene, also der tatsächliche Kontoinhaber ebenfalls Anzeige erstattet hat und daraufhin auch fündig wurde. Dies wurde mir seitens des geschädigten freundlicherweis ezugetragen, so dass ich dann ebenfalls meine noch nicht verjährten Forderungen geltend machen und auch beitreiben konnte.
Man darf das Online Payment also auf keinen Fall unterschätzen! Das kann richtig abartig teuer werden, wenn man dann Auslagen für die Adressfindung etc. auch noch bezahlen muss... z

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