Thread Spendenkonto?
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Opened by steinwolf at 2006-02-16 21:01
naja dein Thread sind aber alte semmel die ja eigentlich so selbstverständlich sein sollten dass man sie garnicht nennen muss, das hat ja schließlich jeder in seinem Kontovertrag stehen ;)
Aber eine Korrektur ist noch nötig: offiziell darf ein Unternehmen die Lastschriftgebühren nicht dem Verbraucher in Rechnung stellen. das kann man aber relativ leicht umgehen, indem man die RLS Gebühr als Bearbeitungsgebühr tarnt. Es war also lediglich eine falsche Formulierung ;) Du wirst deshalb auch nur das Wort "Bearbeitungsgebühr" finden... ich kann dir aber schwer davon abraten, in der Verbraucherinformationsklausel darüber zu sprechen, dass du dem Schuldner Gebühren für die RLS anlasten willst. Das geht nach hinten los! Ees gab neulich mal einen Fall, da hat glaub ich Media Markt oder Saturn einige Einzelunternehmer abgemahnt, die gegen diese Formulierung verstoßen haben. |