Thread Spendenkonto?
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Opened by steinwolf at 2006-02-16 21:01
Lies dir doch bitte die Gesetze durch, nicht irgendwelche Wikipedia-Artikel die keineswegs der Praxis entsprechen.
Das EGG (elektronische Geschäftsverkehrs Gesetz) regelt alle von mir genannten Praxen die u.a. auch den beleglosen Zahlungsverkehr einschließen. Und da du meinen Artikel so aufmerksam gelesen hast nochmal für dich: Im beleglosen Lastschriftverfahren gilt der Beweisnotstand der in der Praxis im regelfall im Rahmen der Handlungsfreiheit des Schlichters gemäß der Wahrheitsfindung entschieden wird, insofern der Streitwert im Bereich der Schlichtwürdigkeit liegt. Wenn du ein Geschäft auf der Grundlage der Tatsachen gründen willst, solltest du dich nicht nach irgendwelchen Artikel richten die sich nicht mit Praxis und Gesetzen beschäftigen,sondern lediglich auf total Veraltete vereinbarungen. Wenn du dich dennoch eines besseren belehren lassen willst, buch mal ne Lastschrift von Parship zurück, damit bin ich nämlich mal ganz gehörig auf die Nase geflogen bis dann jemand amtliches (nicht inkasso) vor der Tür stand. |