Thread Spendenkonto? (41 answers)
Opened by steinwolf at 2006-02-16 21:01

jan
 2006-03-08 19:06
#89451 #89451
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ne lastschrift von parship zurückbuchen? das wird ziemlich einfach gehen. ich warte nun dann einfach, bis irgendwer auf die idee kommt, da mit meinem konto eine anmeldung durchzuführen, die den betrag meinem konto belasten und rufe das geld dann einfach fröhlich zurück. und du wirst sehen: es klappt. dann wird parship das ganze wohl einem inkasso-unternehmen übergeben, ich werde sie darum bitte, die von mir unterschriebenen verträge vorzulegen und sie werden die sache auf sich beruhen lassen, weil sie das nicht können.

noch mal, damit du dich nicht allzu sehr versteigst: die rückbuchung der lastschrift hat nichts mit irgendeinem rechtsanspruch auf das geld zu tun. wenn du bei parship eine leistung in anspruch genommen hast, die geld kostet, kriegen die von dir geld. klar. wenn sie aber geld von konten einziehen, ohne eine erlaubnis des kontoinhabers zu haben, dann ist das gar nicht mehr so klar. das verstößt dann gegen die og. vereinbarungen. natürlich werde ich als kontoinhaber sie kaum verklagen, wenn jemand unter meinem namen da was bestellt hat, ich werde ihre entschuldigung und ihr schreiben, in dem sie mich davon in kenntnis setzen, dass sie keine weiteren ansprüche gegen mich erheben, annehmen und mich für die freundlichkeit bedanken, mit der sie mir entgegenkamen. oder natürlich, das kann auch sein, sie schicken mir gar keinen solchen brief, sondern geben das an eine inkasso-firma ab. dann würde ich freundlich und bestimmt verneinen, einen vertrag geschlossen zu haben und, falls sie ihre forderungen aufrechterhalten, wohl irgendwann mit dem rechtsanwalt meines vertrauens reden, ihnen einen freundlichen brief zukommen lassen und die sache damit erledigen. denn die damen und herren von parship wollen es sicher nicht dazu kommen lassen, dass ihre geschäftspraktiken überprüft werden. so wie du übrigens wahrscheinlich auch nicht.

im großen und ganzen läuft das ganze auf vertrauen, nicht auf gesetzen. wo im von dir erwähnten EGG steht denn nun genau, dass keine unterschriebene einzugsermächtigung notwendig ist, um geld durch die bank einziehen lassen zu können?

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