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[thread]1635[/thread]

Bereits registrierte Domain kaufen: ...



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steinwolf
 2005-01-20 16:29
#16313 #16313
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Moin,

ich habe in der ct irgendwo, irgendwann mal gelesen, dass es sowas wie Registrierungsfristen gibt, die, wenn sie überschritten werden, zur Folge haben, dass bereits registrierte Domains übernommen werden können.

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine.
Wie nennt sich so ein Antrag?
Wo kann ich die Fristen heraus bekommen??
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renee
 2005-01-20 16:35
#16314 #16314
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Wenn es sich um eine .de-Domain handelt, solltest Du Dir vielleicht mal die folgenden Sachen durchlesen: http://www.denic.de/de/faqs/recht_dispute/index.html
OTRS-Erweiterungen (http://feature-addons.de/)
Frankfurt Perlmongers (http://frankfurt.pm/)
--

Unterlagen OTRS-Workshop 2012: http://otrs.perl-services.de/workshop.html
Perl-Entwicklung: http://perl-services.de/
steinwolf
 2005-01-20 16:42
#16315 #16315
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ja, bloß beantwortete keine dieser fragen meine.
Habe gelesen, dass wenn der Inhaber der Domain nach Eingang eines DISPUTE-Antrages nicht innerhalb einer Frist antwortet, er die Domain verliert.

Ist das richtig?
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Dubu
 2005-01-20 16:56
#16316 #16316
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Das kann ich nicht glauben. Als Inhaber einer interessanten Domain waeren man sonst nur noch damit beschaeftigt, DISPUTE-Eintraegen zu widersprechen. Es reicht ja schon, dass man eine Domain bei bestehendem DISPUTE nicht mehr an andere verscherbeln kann. Ganz im Gegenteil: Nach einem Jahr wird der DISPUTE automatisch aufgehoben, damit hat der Inhaber erstmal wieder seine Ruhe.
jan10001
 2005-01-20 16:56
#16317 #16317
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ja, bloß beantwortete keine dieser fragen meine.
Habe gelesen, dass wenn der Inhaber der Domain nach Eingang eines DISPUTE-Antrages nicht innerhalb einer Frist antwortet, er die Domain verliert.

Ist das richtig?
Nein, das ist falsch.
jan10001
 2005-01-20 17:00
#16318 #16318
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@Dubu
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Das kann ich nicht glauben. Als Inhaber einer interessanten Domain waeren man sonst nur noch damit beschaeftigt, DISPUTE-Eintraegen zu widersprechen. Es reicht ja schon, dass man eine Domain bei bestehendem DISPUTE nicht mehr an andere verscherbeln kann. Ganz im Gegenteil: Nach einem Jahr wird der DISPUTE automatisch aufgehoben, damit hat der Inhaber erstmal wieder seine Ruhe.
Leider ist es in der Praxis so das DISPUTE von Domain Jägern mißbraucht werden.
Dubu
 2005-01-20 17:06
#16319 #16319
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[quote=jan10001,20.01.2005, 16:00]Leider ist es in der Praxis so das DISPUTE von Domain Jägern mißbraucht werden.[/quote]
Wie das? Fuer einen DISPUTE muss man doch einen Nachweis erbringen, dass man einen berechtigten Anspruch an der Domain hat (z.B. Kopie einer Markenanmeldung).
jan10001
 2005-01-20 17:23
#16320 #16320
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Wie das? Fuer einen DISPUTE muss man doch einen Nachweis erbringen, dass man einen berechtigten Anspruch an der Domain hat (z.B. Kopie einer Markenanmeldung).
Keine Ahnung wie das möglich ist aber irgendwie geht es doch. Vermutlich haben pfiffige Anwälte ein Schlupfloch gefunden oder die Anträge werden nicht ordentlich geprüft. Es gab da schon etliche Fälle wo bei einem KK die Domain abhanden kam und eingeklagt werden mußte.\n\n

<!--EDIT|jan10001|1106234606-->
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