[quote=jan,30.03.2006, 15:23]es geht bei der bewertung, ob gewerblich oder privat nicht darum, ob banner auf der seite sind, sondern darum, ob die seite darauf ausgerichtet ist, damit geld zu verdienen.[/quote]
Es ging mir nicht um "gewerblich oder privat", sondern um "geschäftsmäßig oder nicht". Das hat nix mit Geld verdienen zu tun. Vgl. z.B.
LinksAndLaw:
Quote[...] Aber selbst wenn man den Begriff der Geschäftsmäßigkeit enger fasst - der Gesetzgeber hat den Begriff nicht definiert - genügt nach der Rechtsprechung in jedem Fall das Vorhandensein von Bannerwerbung auf der eigenen Webseite, um als geschäftsmäßiges Angebot zu gelten. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit auch Geld erwirtschaftet wird. [...] Kritisch ist darüber hinaus auch schon das Setzen von Links zu gewerblichen Angeboten. Insoweit kann dies als wirtschaftliche Unterstützungshandlung gewertet werden und zur Geschäftsmäßigkeit des eigenen Angebots führen!
Die Folge ist erstmal nur die Impressumspflicht nach TDG, aber kann IMHO auch wettbewerbsrechtliche Folgen haben (Mitstörerhaftung!).