Thread Eigene Software bei Ebay verkaufen?
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Opened by silbersteine at 2004-05-24 16:20
>Wenn nämlich Raubkopien über diese Plattform gehandelt werden, dann kann das als Begünstigung gewertet werden.
das halte ich für fraglich. verklag mal einen flohmarkt-veranstalter, weil irgendwer an irgendeinem stand raubkopien verkauft. oder verklag die telekom, weil die zulässt, dass über ihre leitungen t-online-kunden raubkopien herunterladen. oder weil über ihre telefone ein banküberfall arrangiert wurde. >und das wirst Du, da der Betreiber zu regelmäßigen Kontrollen - was auf der Web-Präsenz so abgeht - verpflichtet in maßen. bei einem forum, einer auktionssoftware etc ist das nicht so deutlich. wenn du allerdings auf etwas hingewiesen wirst, musst du dem nachgehen - aber du musst nicht ständig alles durchchecken, ob es noch in ordnung ist - genauso bei links. wenn ein link sich verändert und auf einmal eine neonazi-seite prangt, wo vorher noch der kleingartenverein dortmund süd war, kann man es dir nicht anhängen, es sei denn, man könne dir nachweisen, dass du davon wusstest - eine pflicht, ständig irgendwas zu kontrollieren, gibt es in der form nicht. |