Ok, mit der Begünstigung wirst Du recht haben, aber was Kontollen angeht:
QuoteWer auf seiner Website ein Gästebuch unterhält, sollte regelmäÃig die Einträge überprüfen, da er sonst schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann.
So müssen rechtswidrige Eintragungen "zeitnah" gelöscht werden. Dies entschied das Landgericht Trier in einem aktuellen Urteil (AZ: 4 O 106/00).
Unterlässt der Betreiber die regelmäÃige Kontrolle der Einträge, macht er sich deren Inhalte zu eigen. Ein allgemeiner Hinweis darauf, dass der Betreiber sich distanziert, ist laut Urteil nicht ausreichend. Bei einer rein privat betriebenen Webseite mit einem beschränkten Aufkommen von Beiträgen im Gästebuch reicht aber eine Ãberprüfung in wöchentlichen Abständen.
Mit seinem Urteil gab das Gericht der Klage eines Steuerberaters gegen den Betreiber einer Homepage statt, in dessen Gästebuch die Aufforderung an den namentlich genannten Steuerberater zu lesen war, er solle aufpassen, &âob es was bringt, Steuerbetrug und Geldwäsche zu betreiben&â. Der Steuerberaten hatte in Folge des Eintrags wegen Ehrverletzung auf Unterlassung geklagt.