Thread Eigene Software bei Ebay verkaufen? (28 answers)
Opened by silbersteine at 2004-05-24 16:20

Gast Gast
 2004-05-27 20:40
#15093 #15093
[quote=renee,27.05.2004, 17:08]Ok, mit der Begünstigung wirst Du recht haben, aber was Kontollen angeht:

Quote
Wer auf seiner Website ein Gästebuch unterhält, sollte regelmäßig die Einträge überprüfen, da er sonst schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann.

So müssen rechtswidrige Eintragungen "zeitnah" gelöscht werden. Dies entschied das Landgericht Trier in einem aktuellen Urteil (AZ: 4 O 106/00).

Unterlässt der Betreiber die regelmäßige Kontrolle der Einträge, macht er sich deren Inhalte zu eigen. Ein allgemeiner Hinweis darauf, dass der Betreiber sich distanziert, ist laut Urteil nicht ausreichend. Bei einer rein privat betriebenen Webseite mit einem beschränkten Aufkommen von Beiträgen im Gästebuch reicht aber eine Überprüfung in wöchentlichen Abständen.

Mit seinem Urteil gab das Gericht der Klage eines Steuerberaters gegen den Betreiber einer Homepage statt, in dessen Gästebuch die Aufforderung an den namentlich genannten Steuerberater zu lesen war, er solle aufpassen, &„ob es was bringt, Steuerbetrug und Geldwäsche zu betreiben&“. Der Steuerberaten hatte in Folge des Eintrags wegen Ehrverletzung auf Unterlassung geklagt.
[/quote]
Das Urteil des Landgerichts Trier (aus dem Jahre 2000!!) ist seit der letzten Gesetzesänderung überholt - finde die Kommentierung zum Gesetz gerade nicht; hab's aber irgendwo gespeichert.

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