Thread Mitwirkung an I-Projekt gegen geringfügige Prämie? (10 answers)
Opened by HP-User at 2012-05-27 18:36

Gast HP-User
 2012-05-27 18:36
#158643 #158643
Hallo Forum,

War länger nicht da, aber schau auch immer ab und zu vorbei ;-)
Heute mit einem für mich recht schwierigem Thema rechtlicher Natur...

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Wie verhält es sich, wenn man als Webseitenbetreiber eines nicht kommerziellen Webangebotes gerne hilfe holen würde. Also konkret:

Ein Formular anbietet indem der Internetsurfer, einen selbst verfassten Text eingeben kann. Wenn der Text in die engeren Auswahl kommt, respektiv angenommen wird, Zahlt der Webseitenbetreiber dem Client eine geringe Prämie z. B. 5€ (Aufwandsentschädigung o. ä.).
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Ich weiß, daß keine verbindlichen Aussagen und Rechtsberatung im Forumsraum gemacht werden darf. Aber "grob" darüber diskutieren müsste doch erlaubt sein.

Unklar sind die Begrifflichkeiten:

-Aufwandsentschädigung
-Prämie
-Bonus

Ist so ein Angebot bereits ein Arbeitsverhältnis?
Wird der Webseitenbetreiber zum Arbeitgeber?
Fällt das eventuell unter den Begriff der Geringfügigkeit?
Fallen Steuern für Internetsurfer an, die einen Text schreiben und 5€ kassieren?

Welche Art Anwalt könnte solche Fragen beantworten? Könnte ein Steuerberater solche Dinge wissen?

Gruß

HP-User
Last edited: 2012-05-27 20:00:42 +0200 (CEST)

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