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[thread]1488[/thread]

Rechtliches: Verkauf von Scripts? (Seite 3)



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jan
 2004-02-25 19:02
#14291 #14291
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in Hamburg beim Wirtschafts- und Ordnungsamt - ich nehme an, ihr habt etwas ähnliches.
KKO
 2004-02-25 19:34
#14292 #14292
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@EB ... gewerbeischein bekommt man beim Ordnungsamt auf der Gemeinde, aber ich empfehle dir keinen gewerbeschein zu holen, weil du unweigerlich in eine mühle hineinkommst, die dir allerlei mühe bereiten wird (die gebühren vom schein sind dabei noch das kleinste übel). von der ersten einkommenssteuerveranlagung (schätzung vom finanzamt ) bis hin zum ausfüllen eines min. 10 seitigen formulars vom statischen bundesamt
und was für ein gewerbe willst du anmelden? handel mit software?
es geht um dein ©, also dein geistiges eigentum und nicht um handel mit software!
du bist eindeutig freiberufler, mehr sowas wie ein schriftsteller
Gruß
KKO
jan
 2004-02-25 20:07
#14293 #14293
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einkommensteuerveranlagung? eine einkommensteuererklärung ist doch nun wirklich simpel, die ist, wenn die umsatzsteuererklärung steht, in wenigen minuten gemacht, da man als unternehmer kaum einkommensteuerabzüge einbringt, sondern die werbungskosten schon im betriebsergebnis anrechnet.
formulare vom destat habe ich in den 5 jahren, die ich nun selbstständig bin übrigens immer noch nicht bekommen. der administrative aufwand ist, wenn man einigermaßen ordentlich mit rechnungen umgeht, auch ohne steuerberater in wenigen stunden (so ca. ein sehr entspanntes wochenende) im jahr zu schaffen. ist meine persönlich erfahrung.
jan
 2004-02-25 20:10
#14294 #14294
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Quote
Es kommt daher auf die ausgeübte Tätigkeit an. Die Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 24.08.1995, Bundessteuerblatt 1, 1995 11 S. 888) unterscheidet zwischen den System-Softwareentwicklern, denen eine ingenieurähnliche Tätigkeit zugeschrieben wird und die deshalb den Freiberuflern zugerechnet werden, und den Anwendungs-Softwareentwicklern, Programmierern und Beratern, die als gewerblich Tätige eingestuft werden.


GULP
[E|B]
 2004-02-25 20:50
#14295 #14295
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HausmeisterIn
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Sehr guter Link, danke Jan!
Ich brauche also doch einen Gewerbeschein, so wie es dort steht, da ich Anwegungs-Entwickler bin. Gut.
Jetzt wurde aber eine Frage unter den Tisch gekehrt, die ich für mich persönlich am wichtigsten finde. Gibt es nun eine solche Grenze, unter der ich Geld verdienen kann ohne es versteuern zu lassen und ohne eine Gewerbeschein zu besitzen? Wo liegt diese Grenze? Wäre für mich wohl sinnvoller, weil ich mehr als 100¤ pro Monat eh nicht verdienen werde.
Gruß, Erik!

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It's not a bug, it's a feature! - [CGI-World.de]
Strat
 2004-02-25 21:01
#14296 #14296
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ich habe gerade meine freundin dazu gefragt, da sie sich mit sowas auskennt: sie sagt dazu: solange es eine gewisse summe nicht uebersteigt, gilt es als liebhaberei (z.B. wenn ein Briefmarkensammler mal eine Briefmarke verkauft), und ist somit einkommensteuertechnisch nicht relevant (siehe http://www.steuernetz.de/lexikon03/i5.html) und erfordert auch keinen gewerbeschein. Und als Schueler hast du sowieso besondere freibetraege, sodass selbst eine gewerbeanmeldung nicht automatisch zur steuerpflicht fuehrt.

die grenze haengt von mehreren faktoren ab, z.B. ob du noch nebenbei jobs hast (z.B. 400Euro-Job), Rente beziehst usw. Die steuerliche Relevanz haengt von der Hoehe der zu erwarteten Gewinne ab, wobei du alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten vorher abziehen kannst/musst/sollst, also webspacekosten, ...
perl -le "s::*erlco'unaty.'.dk':e,y;*kn:ai;penmic;;print"
http://www.fabiani.net/
pktm
 2004-02-26 00:08
#14297 #14297
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Also laut IHK und Finanzberater hat man als nicht-Berufler oder wie auch immer man Leute ohne Gewerbeschein nennen mag einen Freibetrag von 7000 Euro (neues progressives Steuersystem).
Wenn man dann trotzdem einen Gewerbeschein haben will sollte man den nicht vor 3000 DM, also heute wohl so 1500 Euro Umsatz beantragen, weil man das ncoh nicht versteuern muss.
Danach schon.

GANZ WICHTIG: Egal wie oder weshalb ihr etwas verkauft, und sei es über Ebay, hebt die Rechnungen auf.
Tut einfach so, als müsstet ihr sie zur Steuererklärung einreichen.
Soweit mein Wissensstand.
mfg pktm
http://www.intergastro-service.de (mein erstes CMS :) )
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