2013-01-17T08:42:01 GwenDragonSpamsicherheit durch Verschleiern hält nur die dümmsten Spammharvester ab.
2013-01-17T08:42:01 GwenDragonLinks, die "bitte klicken" heißen, halten nicht nur Spammer ab und zeugen von Unwissen bezüglich Zugänglichkeit.
2013-01-17T10:38:14 GwenDragonWenn du eine Kontakt-E-Mail im Impressum so versteckst, dass sie nicht sofort lesbar und einsetzbar ist, das muss sie nämlich für eine schnelle Kommunikation, freut sich bestimmt der nächste Anwalt und das LG Hamburg.
Aber sowas weiß ja jeder, oder? ;)
2013-01-17T11:09:18 GwenDragonDann ist ja dies http://linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendi... (insbesondere Abschnitt 'Die Art der Anbringung') für dich sinnlos.
2013-01-17T12:05:01 bianca2013-01-17T11:09:18 GwenDragonDann ist ja dies http://linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendi... (insbesondere Abschnitt 'Die Art der Anbringung') für dich sinnlos.
Ich denke einfach, dass ich diese Regeln einhalte.
QuoteDie vorherige Installation eines Plugins darf zum Lesen der Angaben nicht erforderlich sein (Woitke, Thomas, Das "Wie" der Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 TDG, NJW 2003, 871, 873), die Notwendigkeit, PDF-Dateien oder JavaScripte ausführen zu müssen, genügt den gesetzlichen Erfordernissen daher nicht (Ernst, Stefan, Die wettbewerbsrechtliche Relevanz der Online-Informationspflichten des § 6 TDG, GRUR 2003, 759, 760). Dies gilt selbst dann, wenn ein Link zum Download der entsprechenden Software zur Verfügung gestellt wird.
2013-01-17T12:46:25 jandie Notwendigkeit, PDF-Dateien oder JavaScripte ausführen zu müssen, genügt den gesetzlichen Erfordernissen daher nicht