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QuoteBei einer Klage, ja. Aber wenn du auf eine Abmahnung nicht reagierst und dann später ne einstweilige Verfügung bekommst fängt für dich der Ärger an.ähh, nö. im allgemeinen gilt immer noch: im zweifel für den angeklagten - und das gilt auch noch im zivilrecht, d.h. bei einer klage muss der klagende beweisen, dass seine klage zulässig ist. ansonsten: beweise mal, dass du nicht einer geheimgesellschaft angehörst. oder beweise mal, dass du nicht mit person abc verheiratet bist.
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