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[thread]1544[/thread]

Gewerbeschein? (Seite 2)

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esskar
 2004-05-11 21:12
#14907 #14907
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[quote=lichtkind,11.05.2004, 15:55]fuck the system[/quote]
wenigstens ein bißchen!
Strat
 2004-05-11 22:53
#14908 #14908
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nö, ist nicht Rechtsberatung, sondern hoechstens Steuerberatung...

wenn du eine gewisse grenze nicht ueberschreitest, brauchst du gar nichts. das spielt dieselbe rolle, als wenn du bei ebay was verkaufen wuerdest... aber ich bin weder steuerberater noch habe ich da viel ahnung davon... also am besten einen steuerberater fragen
perl -le "s::*erlco'unaty.'.dk':e,y;*kn:ai;penmic;;print"
http://www.fabiani.net/
renee
 2004-05-12 00:35
#14909 #14909
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ne abmahnung zu bekommen heißt auch nicht, dass diese gerechtfertigt ist. Und zu sein wissen preiszugeben, ohne Gewähr darauf zu geben und auf das Finanzamt zu verweisen, wird wohl nicht geahndet werden...
OTRS-Erweiterungen (http://feature-addons.de/)
Frankfurt Perlmongers (http://frankfurt.pm/)
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Unterlagen OTRS-Workshop 2012: http://otrs.perl-services.de/workshop.html
Perl-Entwicklung: http://perl-services.de/
Gast Gast
 2004-05-12 21:29
#14910 #14910
Nein renee,
die Abmahnung muß nicht gerechtfertigt sein.
Wenn Du der Abmahnung nicht folgst, dann steht dem Gegner die Möglichkeit der Klage zu oder er kann eine 'Einstweilige Verfügung' gegen Dich erwirken.
In beiden Fällen musst Du beweisen daß die Abmahnung nicht gerechtfertigt war - Du musst beweisen, nicht Dein Gegner!
jan
 2004-05-13 01:53
#14911 #14911
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ähh, nö. im allgemeinen gilt immer noch: im zweifel für den angeklagten - und das gilt auch noch im zivilrecht, d.h. bei einer klage muss der klagende beweisen, dass seine klage zulässig ist. ansonsten: beweise mal, dass du nicht einer geheimgesellschaft angehörst. oder beweise mal, dass du nicht mit person abc verheiratet bist.
jan10001
 2004-05-13 09:27
#14912 #14912
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@jan
Quote
ähh, nö. im allgemeinen gilt immer noch: im zweifel für den angeklagten - und das gilt auch noch im zivilrecht, d.h. bei einer klage muss der klagende beweisen, dass seine klage zulässig ist. ansonsten: beweise mal, dass du nicht einer geheimgesellschaft angehörst. oder beweise mal, dass du nicht mit person abc verheiratet bist.
Bei einer Klage, ja. Aber wenn du auf eine Abmahnung nicht reagierst und dann später ne einstweilige Verfügung bekommst fängt für dich der Ärger an.
jan
 2004-05-13 10:58
#14913 #14913
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ja, aber eine einstweilige verfügung ist keine "wir holen geld raus"-aktion, sondern ein schneller rechtsschutz. unter http://www.anwaltsinfo.de/Wettbew....ng.html steht da eine ganze menge sachen, das ist gar nicht uninteressant. zB kannst du, nach eingegangener einstweiliger verfügung, den antragsteller gerichtlich zwingen, auch eine entsprechende klage einzureichen.
die e.v. ist im grunde nur ein "bitte nix verändern, hier kommt die klage und du darfst erst hinterher vielleicht weitermachen". möglichkeiten dagegen vorzugehen, hat man aber auch noch. und das ist übrigens eine sache des gerichts, d.h. es kann nicht jeder einfach so einstweilige verfügungen verschicken im serienbrief. er muss im einzelfall seine ansprüche glaubhaft machen und bekommt leicht probleme, wenn ihm hinterher bewiesen werden kann, dass er nicht aus hehren motiven gehandelt hat.
renee
 2004-05-13 14:45
#14914 #14914
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Ich denke, so lange hier keiner Anwalt oder Anwaltsgehilfe ist, wird es keine Probleme von wegen Rechtsberatung geben. Denn die Aussagen von Nichtjuristen, sind keine Rechtsberatung... Denn diese haben gar nicht das Fachwissen um diese Rechtsberatung zu leisten...

Das wird vermutlich so sein wie in der Medizin. Wenn Du als normaler Passant an eine Unfallstelle kommst und einem Verletzten beim Versuch ihn z.B. aus einem Auto zu befreien durch einen Fehler noch mehr verletzt, kann Dir gar nix passieren, da Du nur Laienhelfer bist. Kommt aber ein Arzt, Rettungsassistent oder Rettungssanitäter zu der Unfallstelle und verletzt den Verletzten durch einen Fehler noch mehr, so kann der Verletzte rein theoretisch eine Klage gegen Dich einreichen, und Du hast große Probleme, weil davon ausgegangen wird, dass Du als Mediziner das nötige Wissen haben müsstest, solche einen Fehler zu vermeiden...
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Unterlagen OTRS-Workshop 2012: http://otrs.perl-services.de/workshop.html
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