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[thread]7395[/thread]

Rechtliches.... (Seite 4)

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GwenDragon
 2005-10-26 20:47
#59294 #59294
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2005-01-17
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Admin1
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Ich habe doch schon gesagt, das das Lesen der Bestimmungen nicht jedermanns und- frau Sache ist.

Ich habe nichts gegen OpenSource. Ich habe auch nichts dagegen, Lizenzen zu zahlen. Ich arbeite zu Genüge mit beiden bei Programmen.

Ich finde es nur nicht so praktisch, diesen Lizenzwirrwarr zu haben.
Gast Gast
 2005-10-26 20:55
#59295 #59295
Ich hör hier wohl besser einfach auf, und frage nicht nach, was das jetzt mit meinem und deinen vorigen Beitrag zu tun hat. Ist ja auch nicht so wichtig.
Dubu
 2005-10-26 22:36
#59296 #59296
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2003-08-04
2145 Artikel
ModeratorIn + EditorIn

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Oje, hier geht ja alles drunter und drueber ...

Also:
1.) Perl steht unter GPL und Artistic License. Ja, die beiden widersprechen sich, und das ist Absicht: Ein Perl-Programmierer kann sich aussuchen, ob er Perl unter der GPL oder der Artistic License einsetzt. Damit erlaubt es Perl sowohl, GPL-Software zu schreiben (bei der man den Quellcode, auch von Perl, mitliefern oder verfuegbar machen muss) als auch eigene closed-source Software zu schreiben.

2.) Die meisten Perl-Module stehen unter der gleichen Lizenz wie Perl, d.h. GPL und Artistic License. Damit duerfen diese wahlweise auch in Closed-Source-Projekten verwendet werden. Die Lizenz muss aber fuer jedes Modul und jede Library einzeln geprueft werden!

Solche "dualen Lizenzen" gibt es durchaus haeufiger, siehe z.B. MySQL (GPL und Closed-Source) oder AFPL Ghostscript (GPL oder Aladdin Free Public License oder Proprietaere Lizenz von Artifex).

3.) Die Artistic License ist BSD-aehnlich, d.h. es ist fast alles erlaubt, ausser das Copyright der Autoren zu entfernen. (Eine Einschraenkung ist, dass man z.B. kein veraendertes perl als "perl" anbieten darf, sondern es anders benennen muss.)

4.) Wer Software unter der GPL bzw. unter Benutzung von anderer GPL-lizenzierter Software erstellt, darf diese natuerlich auch verkaufen. Es gibt keine Einschraenkung darin, wie oft und fuer wieviel. Er/sie muss nur den Quellcode mitliefern und dem Empfaenger alle Rechte und Pflichten der GPL uebertragen (und damit auch die wahlweise kostenlose oder kostenpflichtige Weitergabe). Der Quellcode muss natuerlich auch nicht irgendjemand anderem als dem Empfaenger des Programms zugaenglich gemacht werden!

5.) Ein weiterer oft anzutreffender Irrtum: Eine Firma, die intern, fuer ihre eigenen Zwecke ein Programm entwickelt und dafuer GPL-Software nutzt, muss dieses Programm nicht veroeffentlichen - weder als Binary noch als Quelltext! Erst wenn der Programmautor - in diesem Fall die Firma - das Programm anderen zugaenglich macht, z.B. verkauft oder verschenkt, muss auch der Quelltext zugaenglich sein etc.

6.) Tk steht vermutlich unter einer BSD-Lizenz; bei mir gibt es eine Datei /usr/lib/perl5/Tk/license.terms mit einem entsprechenden Inhalt.

7.) Alles natuerlich unter Vorbehalt und IANAL. :)
Gast Gast
 2005-10-26 23:04
#59297 #59297
Das klingt eigentlich richtig so :) Es gibt IIRC noch Ausnahmen für Bugfixes und ähnliches.

Natürlich auch IANAL.
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