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2003-08-15
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naja die zahl der rückbuchungen bei online dienstleistungen liegt generell bei über 5% würd ich sagen. Ich habe einige Kunden, die schlichtweg nicht checken, dass es strafbar ist, sich sein geld zurück zu holen. Die verwechseln die Möglichkeit einer Rückbuchung mit dem Widerrufsrecht im fernabsatzgesetz. Das ist totaler Schwachsinn. Dann darf man sich auch nicht wundern, wenn man auf ne rückbuchung direkt Post vom Inkasso bekommt. Ich habe die erfahrung gemacht, dass viele unter 22 Jahre einfach zurückbuchen weil sie denken, dass dies einem Widerspruch mit einvernehmlicher Kündigung gleich kommt. Ab 23 Jahre wissen dann die Leute schon etwas besser bescheid. Ich habe von viel. 100 Rückbuchern 5 über 30, die noch einen Hinweis auf rechtswidriges Handeln nötig haben.
Allerdings gehe ich ja auch nicht einfach zu Vodafone und hole mir dort mein Geld zurück, wenn ich keine Lust mehr habe zu telefonieren.
Zu pq:Du musst mal in deinen Kontovertrag rein schauen. Dort steht bei mir u.a. drin, dass ich mich der regelmäßigen Kontrolle über meine Konten verpflichte und Lastschriften nach Verstreichen der 6 wöchigen Frist als stillschweigend annerkannt behandelt werden. D.h. im Anschluss an die Frist, wirst du nur noch mit juristischen Mitteln deine Kohle zurück bekommen.
Aber mal ehrlich: 6 Wochen finde ich absolut genügend. Ich schau sogar jeden Tag auf mein Konto, alleine schon um zu kontrollieren, ob meine Gelder auch pünktlich und vor allem vollständig eintreffen. Dies sollte eigentlich bei jedem berufstätigen Menschen, insbesondere bei selbstständigen der Fall sein. Aber auch ein angestellter sollte wneigstens einmal im Monat nen Kontrollauszug machen... du kannst ja von deinem Arbeitgeber genauso beschissen werden oder die Telekom bucht zuviel ab...;)\n\n
<!--EDIT|Froschpopo|1141748100-->
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2003-08-08
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Hinzu kommt noch, dass die 6-Wochen-Frist erst dann beginnt, wenn du Kenntnis von der Sache hast, also z.B. erst wenn du einen Kontoauszug geholt hast oder im Internet deine Umsätze abgefragt hast. Bei kleinen Beträgen werden es aber sicher manche übersehen ...
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2003-08-04
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Quotestell dir vor, du gibst mit einer geklauten bankverbindung eine kleinanzeige
im internet auf. bis der echte kontoinhaber das checkt, ist dein inserat
schon eine weile online gewesen und hat seinen zweck erfüllt.
und was für kleinanzeigen sind das? und was für unternehmen sind das überhaupt, die einen bankeinzug ohne schriftliche genehmigung des inhabers durchführen? das allein ist schon illegal. ich mein, der punkt ist doch: als "krimineller" kannst du nichts tun, was mit dir in verbindung gebracht werden könnte, denn dann bist du dran. vielleicht ein abo für die porno-seite der wahl kaufen? geht nicht, nur über credit card. und als unternehmen bist du angeschissen, wenn du keine unterschriebene erklärung hast und der kontoinhaber fordert selbige an.
ich hatte das bisher einmal (und kontoverbindung steht auf der website). unverlangt zugesandtes produkt, angeblich bestellt worden. geld wurde abgebucht. geld zurückgebucht. bei der bank des abbuchers angerufen. die sagen "yo, wir haben schon einiger dutzend beschwerden, konto ist gesperrt, strafanzeige läuft". thema erledigt.
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2003-08-15
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die unternehmen heißen paypal, firstgate, und jede zweite online dienstleistung ermöglicht dir auch das Bezahlen per Lastschrift. das ist absolut im rahmen der legalität.
Du darfst nur firstgate nicht den auftrag geben, von einem konto abzubuchen, deren inhaber du nicht bist. Das ist alles.
Wenn du es dennoch tust, kann es richtig gewaltigen Ärger geben.\n\n
<!--EDIT|Froschpopo|1141762411-->
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2003-08-04
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klar kann es das. und wenn firstgate von einem konto einzieht, für das keine unterschriebene erklärung des inhabers vorliegt, können auch sie mächtig ärger kriegen, da hilft kein "yo, aber das hat halt jemand bei uns eingegeben".
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2003-08-15
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also ich habe bereits einige fälle vor gericht bekommen und auch gewonnen da hierbei, besonders im dienstleistungsgewerbe des internets in der ein sogenannter beweisnotstand gilt die handlungsfreiheit des schlichters bzw gerichts entscheidend ist und man muss schon extrem gewieft sein, um sich da heraus zu reden. Und was den rest betrifft, so ermittelt in meinem fall zuvor eine kanzlei die zahlungsfähigkeit und evtl. ELV, bevor es richtig zur Sache geht. Es ist schon sehr sicher, dass der dienstleister zu seinem Recht kommt, da hier gesammelte Daten zur geltung kommen können die für die betroffene Person, wenn sie denn dienstleistungsnehmer war, richtig unangenehm sein können und damit meine ich nicht IP oder irgendwelche Verbidnungsdaten. Wenn jemand wirklich nichts gekauft hat, dann wird er sich auch entsprechend glaubwürdig verhalten.
Unsere Vorgehensweise: Anhand der durch den User ermittelten Daten wird ein Vergleichsmuster erstellt, welches schon wärend der Aktivität des Users Übereinstimmungen mit den abgegebenen Daten ermittelt. Bei einer Rücklastschrift wird der Forderungstitel sofort verkauft. Der Käufer, i.d.R. ein Inkassobüro, zieht eine Kanzlei zur Behilf um Infos z.B. über die Zahlungsfähigkeit und bereits vorhandene Titel wie z.B. ELV zu bekommen.
Es kam auch schon vor, dass ich einem Gläubiger eines in der IV befindlichen Schuldern den Titel abgekauft habe und somit sogar noch einen Gewinn erzielen konnte da ich den Titelinhaber zu einer für uns beide attraktiven Rate überreden konnte. So waren wir beide aus dem Schneider :)
Ich kann aus eigener erfahrung sagen: Wenn jemand tatsächlich etwas getan hat, dann wird er dafür auch einstehen. Spätestens vor Gericht fliegt die Lüge auf. Die meisten wissen aber, dass wenn es erst vor Gericht auffällt, es wirklich verdammt teuer wird! Dann kommen nämlich Anwaltsgebühren von ihm und der Gegenseite, Inkassogebühren, Anwaltsgebühren die im Mahnverfahren entstanden sind, sowie Zinsen aus nahezu jedem Forderungsinhaber bzw Beitreiber, sowie Bearbeitungslargo die u.a. die Gebühr für die RLS enthält.
Das wissen die meisten, und reagieren spätestens nach 3 Anwaltsschreiben.
Manchmal dauert es aber bis zu 6 Monate bis jemand dann reagiert. Aber reagieren tun sie irgendwann alle!
Zur ELV: Wenn jemand bereits eine elv laufen hat, dann darf er ohne weitere Genehmigung des InsoV keine Verträge abschließen. Ich komme dann zwar auch nicht zu meinem Recht, jedoch kann das für den InsoI ernsthafte Konsequenzen haben die sogar strafrechtlich geahndet werden können. Möglicherweise besteht jedoch die Möglichkeit vom InsoV einen Teil zu bekommen und das zählt dann u.a. zum unternehmerischen risiko.
Was zu unrecht geschädigte betrifft: Wenn ich als Dienstleister eine Forderung an ein Inkasso verkaufe, dann bin kommt es auf den Vertrag an. Möglicherweise bin ich ab Verkauf aus dem Schneider da hierbei alles abgetreten wird, oder ich bin Teilinhaber der Forderung und bekomme meine Kohle erst nach Beitreibung.
Wenn der Schuldner aber nicht den Aussenstand verursacht hat, dann liegt es im Forderungsinhaber Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Je nach höhe des Streitwerts birgt dies auch sogar Erfolgssaussichten. In meinem Fall jedoch generell nicht.
Ich hatte allerdings einen Fall, wo der Betrogene, also der tatsächliche Kontoinhaber ebenfalls Anzeige erstattet hat und daraufhin auch fündig wurde. Dies wurde mir seitens des geschädigten freundlicherweis ezugetragen, so dass ich dann ebenfalls meine noch nicht verjährten Forderungen geltend machen und auch beitreiben konnte.
Man darf das Online Payment also auf keinen Fall unterschätzen! Das kann richtig abartig teuer werden, wenn man dann Auslagen für die Adressfindung etc. auch noch bezahlen muss... z
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2003-10-20
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Mh, also so ganz richtig war das alles nicht. Die Banken und Sparkassen unterliegen sehr strikten Gesetzen.
1. Lastschriftverfahren funktionieren nur von einem Geschäftskonto aus. Mit einem privaten Girokonto kann man bei einem anderen Girokonto (privat oder biz) kein Geld abbuchen.
2. Innerhalb von sechs Wochen ab Buchungstag kann man einer Abbuchung widersprechen.
3. Rücklastschriften werden von den Unternehmen zumeist berechnet, weil die Banken dies in Rechnung stellen.
Shoppen gehen mit den Bankdaten einer fremden Person macht null Sinn, da ich die Ware ja geliefert bekommen will. Und da wird's dann schon schwierig. - Aber man könnte mit fremden Bankdaten jemanden bei der GEZ anmelden. Das geht online und die Jungs wird man nie wieder los. :-) Eine schöne Idee für eine Strafmaßnahme gegen eBay-Betrüger. ;-)
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2003-08-15
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naja dein Thread sind aber alte semmel die ja eigentlich so selbstverständlich sein sollten dass man sie garnicht nennen muss, das hat ja schließlich jeder in seinem Kontovertrag stehen ;)
Aber eine Korrektur ist noch nötig: offiziell darf ein Unternehmen die Lastschriftgebühren nicht dem Verbraucher in Rechnung stellen. das kann man aber relativ leicht umgehen, indem man die RLS Gebühr als Bearbeitungsgebühr tarnt. Es war also lediglich eine falsche Formulierung ;) Du wirst deshalb auch nur das Wort "Bearbeitungsgebühr" finden... ich kann dir aber schwer davon abraten, in der Verbraucherinformationsklausel darüber zu sprechen, dass du dem Schuldner Gebühren für die RLS anlasten willst. Das geht nach hinten los! Ees gab neulich mal einen Fall, da hat glaub ich Media Markt oder Saturn einige Einzelunternehmer abgemahnt, die gegen diese Formulierung verstoßen haben.
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2003-08-04
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[quote=jan,07.03.2006, 21:09]ich hatte das bisher einmal (und kontoverbindung steht auf der website). unverlangt zugesandtes produkt, angeblich bestellt worden. geld wurde abgebucht. geld zurückgebucht. bei der bank des abbuchers angerufen. die sagen "yo, wir haben schon einiger dutzend beschwerden, konto ist gesperrt, strafanzeige läuft". thema erledigt.[/quote]
Ja, aber es bedeutet immer Arbeit. Und man muss so etwas ja nicht herausfordern. Ich gebe lieber mal auf Anfrage die Kontodaten raus, als sie auf die Website zu stellen und mir dadurch evtl (es werden ja auch nicht immer und überall die Kontodaten missbraucht) Arbeit aufzuhalsen...
User since
2003-08-04
14371
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[quote=Froschpopo,07.03.2006, 23:16]naja dein Thread sind aber alte semmel die ja eigentlich so selbstverständlich sein sollten dass man sie garnicht nennen muss, das hat ja schließlich jeder in seinem Kontovertrag stehen ;)
[...][/quote]
Nicht alles was "selbstverständlich" sein sollte, wird auch gemacht... Dafür könnte man unendlich viel Beispiele nennen und ich wette, Du machst auch etliche Dinge, die man dem Selbstverständnis nach lassen sollte und umgekehrt...